Rechtsprechung
BGH, 08.03.2012 - V ZB 276/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit der Aushändigung und Übersetzung eines Haftantrags vor Erlass der Haftanordnung bei Anordnung von Abschiebungshaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG a.F. § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 5
Erforderlichkeit der Aushändigung und Übersetzung eines Haftantrags vor Erlass der Haftanordnung bei Anordnung von Abschiebungshaft - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftrecht - Abschiebehaftsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Simmern, 23.08.2011 - 10 XIV 34/11
- AG Simmern, 08.11.2011 - 10 XIV 34/11
- LG Bad Kreuznach, 08.11.2011 - 1 T 140/11
- BGH, 08.03.2012 - V ZB 276/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die …
Auszug aus BGH, 08.03.2012 - V ZB 276/11
Dabei kann dahinstehen, ob die Eröffnung des Haftantrags zu Beginn der Anhörung ausreichend gewesen wäre (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 16).Denn aus dem Anhörungsprotokoll geht nicht hervor, dass ihr - wie es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erforderlich ist - der Haftantrag vor Erlass der Haftanordnung ausgehändigt und übersetzt worden ist (vgl. nur Senat, Beschluss vom 4. März 2010, aaO, Rn. 16 f.;… Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257 Rn. 8 f.).
- BGH, 21.07.2011 - V ZB 141/11
Freiheitsentziehungsverfahren: Aushändigung des Haftantrags der …
Auszug aus BGH, 08.03.2012 - V ZB 276/11
Denn aus dem Anhörungsprotokoll geht nicht hervor, dass ihr - wie es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erforderlich ist - der Haftantrag vor Erlass der Haftanordnung ausgehändigt und übersetzt worden ist (vgl. nur Senat…, Beschluss vom 4. März 2010, aaO, Rn. 16 f.; Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257 Rn. 8 f.).Das Fehlen der ordnungsgemäßen Anhörung drückt der gleichwohl angeordneten Haft den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011, aaO, Rn. 10 mwN).