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   BGH, 08.03.2012 - V ZB 276/11   

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https://dejure.org/2012,8345
BGH, 08.03.2012 - V ZB 276/11 (https://dejure.org/2012,8345)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2012 - V ZB 276/11 (https://dejure.org/2012,8345)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2012 - V ZB 276/11 (https://dejure.org/2012,8345)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Aushändigung und Übersetzung eines Haftantrags vor Erlass der Haftanordnung bei Anordnung von Abschiebungshaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG a.F. § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 5
    Erforderlichkeit der Aushändigung und Übersetzung eines Haftantrags vor Erlass der Haftanordnung bei Anordnung von Abschiebungshaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - V ZB 276/11
    Dabei kann dahinstehen, ob die Eröffnung des Haftantrags zu Beginn der Anhörung ausreichend gewesen wäre (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 16).

    Denn aus dem Anhörungsprotokoll geht nicht hervor, dass ihr - wie es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erforderlich ist - der Haftantrag vor Erlass der Haftanordnung ausgehändigt und übersetzt worden ist (vgl. nur Senat, Beschluss vom 4. März 2010, aaO, Rn. 16 f.; Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257 Rn. 8 f.).

  • BGH, 21.07.2011 - V ZB 141/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Aushändigung des Haftantrags der

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - V ZB 276/11
    Denn aus dem Anhörungsprotokoll geht nicht hervor, dass ihr - wie es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erforderlich ist - der Haftantrag vor Erlass der Haftanordnung ausgehändigt und übersetzt worden ist (vgl. nur Senat, Beschluss vom 4. März 2010, aaO, Rn. 16 f.; Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257 Rn. 8 f.).

    Das Fehlen der ordnungsgemäßen Anhörung drückt der gleichwohl angeordneten Haft den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011, aaO, Rn. 10 mwN).

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